Mitgliedschaft
Der DAUB hat eine Struktur, nach der die am unterirdischen Bauen beteiligten wesentlichen drei Säulen paritätisch vertreten sind: Bauherren, Wissenschaftler und Planer sowie bauausführende Unternehmer und Hersteller von Tunnelbaumaschinen. Diese drei Gruppen sind mit jeweils bis zu zehn herausragenden und erfahrenen Persönlichkeiten im DAUB vertreten. Von diesem Kreis werden neue Mitglieder eigenverantwortlich und unabhängig aus dem Kreis der Fachkollegen ausgewählt. Der Vorsitz wird im Turnus von drei Jahren wechselnd von einem Vertreter aus einer der drei Gruppen wahrgenommen. Die Mitarbeit im DAUB ist ehrenamtlich. Als Ziele sind in der Satzung aufgeführt:
Der DAUB hat die Aufgabe, das unterirdische Bauen zu fördern, weiter zu entwickeln und alle damit zusammenhängenden Fragen zu behandeln, insbesondere
- Koordinierung der Arbeiten auf dem Gebiet des unterirdischen Bauens
- Sammlung und Verbreitung von technischen Informationen über unterirdisches Bauen
- Anregung, Auswahl und Bewertung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Bedarfsvorhersage und Sammlung von Planungsdaten über zukünftig geplante unterirdische Bauten
- Mitarbeit bei der Aufstellung von Gesetzen, Normen, Richtlinien, Sicherheitsvorschriften usw.
- Förderung der Ingenieurausbildung auf dem Gebiet des unterirdischen Bauens
- Beteiligung an internationalen Arbeiten, die sich mit dem unterirdischen Bauen befassen.
Mitglieder des DAUB können Personen werden, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen zur Förderung des unterirdischen Bauens uneigennützig zur Verfügung stellen. Die Mitglieder sollen sich möglichst zu gleichen Teilen aus Vertretern der Behörden, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammensetzen.
Die Zahl der Mitglieder beträgt höchstens 30. Für die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf es der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen einer ordnungsgemäß einberufenen Ausschußversammlung. Die Wahl zum Mitglied erfolgt für eine Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzer jederzeit erklärt werden. Die Ausschußversammlung kann auf Antrag des Vorsitzers ein Mitglied ausschließen, wenn es seinen Verpflichtungen innerhalb des DAUB nicht nachkommt. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführung
Die Ausschußversammlung hat Herrn Prof. Dr.-Ing. Roland Leucker (STUVA) im Oktober 2008 zum Geschäftsführer gewählt.
Der Verein hat seinen Sitz in Köln.