BAB A 3, Lärmschutzeinhausung Goldbach/Hösbach
Im Bereich Goldbach/ Hösbach grenzen zu beiden Seiten der BAB A3 fast durchgehend bebaute Gebiete an, die größtenteils als Wohn- bzw. Misch-/Dorfgebiete eingestuft sind. Bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung, die geringen Abstände der Bebauung zur Autobahn und die ungünstige topographische Situation mit einer Autobahn in Tallage und hangwärts aufsteigender Bebauung, muss im Zuge des 6-spurigen Autobahnausbaus neben den ohnehin umfangreichen Lärmschutzwänden auch noch in Teilbereichen eine Einhausung vorgesehen werden. Die Einhausung ist als geschlossene Beton-Glas-Konstruktion mit einer Längsgliederung der Dach- und äußeren Wandflächen geplant. Die Richtungsfahrbahnen werden durch eine durchgehende Mittelwand räumlich getrennt. Jede Röhre soll ein aufgesetztes geknicktes Dach erhalten. Es wird eine natürliche Beleuchtung mittels seitlich angeordneter Fenster im Dachbereich vorgesehen. Bestimmend für die Fenstergröße ist die erforderliche Ausleuchtung innerhalb der Einsichtstrecke. Um diese hohen Anforderungen erfüllen zu können, sind in der Einsichtstrecke sowohl auf der Innen- als auch Außenseite Lichtbänder anzuordnen. In der Übergangs- und Innenstrecke werden nur noch die innenliegenden Fenster vorgesehen. Es ergeben sich dabei Fenstergrößen von2,2 m x 3,25 m für die Innenfenster und von 2,2 m x 2,7 m für die Außenfenster. Die gesamten Fensterflächen für die Einhausung werden in einer Größenordnung von ca. 9500 m² liegen. Als Material sind teilvorgespannte Verbundsicherheitsgläser vorgesehen. Die natürlich beleuchtete Einhausung wird im Bereich der Gemeindegrenze Goldbach/ Hösbach auf einer Länge von ca. 185 m unterbrochen und durch einen begrünbaren Kastenquerschnitt ersetzt. In diesem Bereich soll auch eine neue Straße überführt und mittels Anschlußstellenrampen mit der Autobahn verknüpft werden. Für dieses Teilstück ist eine künstliche Beleuchtung vorgesehen. Durch die auf der gesamten Länge vorgesehene Wand im Mittelstreifen kann der sogenannte "Kolbeneffekt" von Richtungsfahrbahnen ausgenutzt werden. Deshalb ist auch im Normalfall keine Be- und Entlüftung erforderlich. Nur bei stockendem Verkehr und Stau ist eine künstliche Längslüftung mit Strahlenventilatoren vorgesehen. Die durchgehende Trennwand im Mittelstreifen hat auch den Vorteil, dass im Brandfall eine Richtungsfahrbahn passierbar bleibt. Weiterhin wird eine ausreichende Zahl von Fluchttüren angeordnet. Die Fahrbahnentwässerung wird über Schlitzrinnen gefasst und über Längsleitungen abflusslosen Auffangbecken außerhalb der Einhausung zugeführt. Dort werden die bei Reinigungsvorgängen und Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen anfallenden Flüssigkeiten gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Das auf den Dachflächen anfallende Oberflächenwasser kann direkt in die nahezu parallel zur Autobahn verlaufende Aschaff eingeleitet werden.
- Land: Deutschland
- Region: Bayern
- Tunnelnutzung: Verkehr
- Nutzungsart: Autobahntunnel
- Auftraggeber: Autobahndirektion Nordbayern
- Planer: Ingenieurgemeinschaft Lässer
- Bauweise: Offen
- Vortrieb: Einhausung
- Anz. Röhren: 2
- Gesamtlänge: West: 1382 m beidseitig, Ost: 364 m beidseitig und 340 m einseitig
- Querschnitt: 110 m² je Röhre
- Herstellkosten: 125 Mio. DM
- Bauzeit: ca. 3 Jahre
- Fertigstellung: 2005